

Verkehrsgerichtstag 2020
Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus – so auch der Verkehrsgerichtstag in Goslar, der diese Woche stattfindet. Vom 29. bis zum 31. Januar treffen sich Richter, Rechtsanwälte, Vertreter aus der Praxis, Versicherer, Politiker sowie weitere Interessensvertreter, um über die Zukunft des Verkehrs in Deutschland zu diskutieren. Wir werden über die Ergebnisse berichten.
Dieses Jahr werden folgende Arbeitskreise eingerichtet:
AK I: Grenzüberschreitende Unfallregulierung in der EU
Wer im europäischen Ausland einen Unfall erleidet, kann den ausländischen Versicherer vor einem deutschen Gericht verklagen. Allerdings findet für die Frage was wie zu erstatten ist noch immer das Recht des Unfallortes Anwendung. Und dies bedeutet häufig Schwierigkeiten für die Abwicklung, sei es bei der Beschaffung der erforderlichen Informationen wie der Unfallmeldung oder der anzuwendenden Verjährungsregeln und des Beweisrechts. Der Arbeitskreis will sich mit der Frage beschäftigen, wie diese Widrigkeiten – vor allem in der Rechtsprechung der Gerichte – in Zukunft gelöst werden können.
AK II: Abschied vom fiktiven Schadenersatz?
Wer bei einem Verkehrsunfall geschädigt wird, hat Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens. Wird beispielsweise die beschädigte Stoßstange ausgetauscht, kann dann die Zahlung der Reparaturkosten verlangt werden. Doch kann der Geschädigte auch – im Rahmen der sogenannten fiktiven Abrechnung – auch die Kosten ersetzt verlangen, die entstehen würden, wenn er den Wagen reparieren ließe. Das kann Risiken (in Gestalt verdeckter Schäden, die erst bei einer Reparatur auffallen würden) und Vorteile (beispielsweise die irrtümliche Berechnung tatsächlich nicht zwingend erforderlicher Arbeiten) mit sich bringen. Der Arbeitskreis will sich mit den Fragen beschäftigen, ob in Zukunft nur noch die konkret angefallenen Arbeiten abgerechnet werden sollen und ob eine Gesetzesänderung erforderlich ist.
AK III: Aggressivität im Straßenverkehr
Einer aktuellen Umfrage zufolge findet das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, dass gleich zu Beginn der Straßenverkehrsordnung steht, immer weniger Anwendung. Vielmehr scheint es in der Wahrnehmung einem aggressiveren Auftreten wie Drängeln oder Rasen gewichen zu sein. In der Konsequenz hat der Gesetzgeber mit dem § 315 s Strafgesetzbuch den Tatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens – auch gegen sich selbst – eingeführt und zu einer Straftat hochgestuft. Der Arbeitskreis möchte die Problematik näher beleuchten und neben Ursachen auch Möglichkeiten der Unfallvorbeugung erörtern.
AK IV: Praxistauglichkeit des Bußgeldverfahrens
Das Bußgeldverfahren hat vielerlei Hürden – für Behörden, Betroffene und Gerichte gleichermaßen. Sei es beispielsweise die zeitnahe Ermittlung des Fahrers, gegen den das Bußgeldverfahren einzuleiten ist, bevor es verjährt, oder das stark umstrittene Einsichtsrecht in die vollständigen Messunterlagen, das regelmäßig die Gerichte beschäftigt. Wie kann ein schnelles Verfahren gleichzeitig fair und rechtsstaatlich für den Betroffenen erfolgen? Sind Gesetzesänderungen erforderlich? Mit diesen Fragen will sich der Arbeitskreis befassen.
AK V: Elektrokleinstfahrzeuge
Allen voran erfreuen sich E-Scooter einer wachsenden Beliebtheit, seitdem die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ihre Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ermöglicht hat. Die seitdem gewonnenen Einsichten weisen auf einen möglichen weiteren Regelungsbedarf hin, sei es hinsichtlich der Fahrweise der Anwender als auch dem Umgang mit abgestellten Fahrzeugen. Der Arbeitskreis befasst sich mit den Möglichkeiten die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, ebenso wie mit der Erweiterung auf weitere Fahrzeugarten wie Hoverboards.
AK VI: Fahranfänger – neue Wege zur Fahrkompetenz
Beinahe 40 Prozent der Fahrschüler bestehen die theoretische und fast ein Drittel die praktische Führerscheinprüfung nicht. Die wachsenden Zahlen führen zu der Frage, ob eine Anpassung der Lernbedingungen aber auch der Fragenkomplexität erforderlich sind. Neben diesem Thema befasst sich der Arbeitskreis auch mit einer Bewertung der Ergebnisse der auf dem Verkehrsgerichtstag 2013 eingeführten Projektgruppe Hochrisikophase Fahranfänger
.
AK VII: Entschädigung von Opfern nach terroristischen Anschlägen
Wer durch einen Verkehrsunfall zu Schaden kommt, kann mit einer Regulierung seines Schadens durch den Haftpflichtversicherer des Unfallfahrzeugs rechnen. Wird das Fahrzeug jedoch – wie bei dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz – für einen terroristischen Akt missbraucht, gestaltet sich die Entschädigung von Hinterbliebenen und Geschädigten komplex. Der Arbeitskreis will beleuchten, ob eine derartige Unterscheidung angebracht ist und wie Opfern schneller geholfen werden kann.
AK VIII: Sicherheit und Passagierrechte auf Kreuzfahrten
Immer mehr Urlauber entscheiden sich für eine Kreuzfahrt. Doch sind die geltenden Vorschriften ausreichend, um die Sicherheit an Bord zu gewährleisten? Und wie ist es um Passagierrechte bestellt? Ist das Notfallmanagement beispielsweise im Falle einer Havarie genügend geregelt und was kann verbessert werden? Mit diesen Fragen befasst sich der Arbeitskreis.
(Veröffentlichungsdatum: 26.01.2020)
Zurück zur Artikelübersicht
Alle Artikel ansehenFür Sie erreichbar
Bundesweit an über 25 Standorten.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Zentralruf: 0231 60008220
E-Mail: zentrale@kanzlei-voigt.de
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Henning Hamann
Rechtsanwalt,
Geschäftsführer

Berlin
Bielefeld
Braunschweig
Bremen
Dortmund
Dresden
Erfurt
Essen
Frankfurt am Main
Fulda
Hamburg
Hannover
Kassel
Koblenz
Köln
Landshut
Leipzig
Lübeck
Magdeburg
Mannheim
München
Münster
Neubrandenburg
Potsdam
Rostock
Saarbrücken
Stuttgart




























Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Niederlassung Berlin
Nollendorfplatz 3-4
10777 Berlin
Tel.: (030) 680740130
Fax: (030) 680740131
E-Mail: berlin@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Berlin

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Niederlassung Bielefeld
Herforder Straße 195
33609 Bielefeld
Tel.: (0521) 58490170
Fax: (0521) 58490171
E-Mail: bielefeld@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Bielefeld

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Zweigniederlassung Braunschweig
Frankfurter Straße 254
38122 Braunschweig
Tel.: (0531) 21945620
Fax: (0531) 21945629
E-Mail: braunschweig@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Braunschweig

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Niederlassung Bremen
Am Kaffee-Quartier 3
28217 Bremen
Tel.: (0421) 89774250
Fax: (0421) 89774251
E-Mail: bremen@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Bremen

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Ruhrallee 9
44139 Dortmund
Tel.: (0231) 60008220
Fax: (0231) 60008233
E-Mail: zentrale@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Dortmund

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Niederlassung Dortmund
Kleppingstraße 20
44135 Dortmund
Tel.: (0231) 2290020
Fax: (0231) 22900230
E-Mail: dortmund@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Dortmund

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Niederlassung Dresden
Königsbrücker Straße 28-30
01099 Dresden
Tel.: (0351) 32018670
Fax: (0351) 32018677
E-Mail: dresden@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Dresden

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Niederlassung Erfurt
Maximilian-Welsch-Straße 4
99084 Erfurt
Tel.: (0361) 653130
Fax: (0361) 6531316
E-Mail: erfurt@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Erfurt

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Niederlassung Essen
Alfredstraße 102
45131 Essen
Tel.: (0201) 72685230
Fax: (0201) 726852329
E-Mail: essen@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Essen

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Niederlassung Frankfurt am Main
Hanauer Landstraße 220
60314 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 943186500
Fax: (069) 9431865022
E-Mail: frankfurt@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Frankfurt am Main

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Zweigniederlassung Fulda
Lindenstraße 20
36037 Fulda
Tel.: (0661) 296930
Fax:
E-Mail: fulda@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Fulda

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Niederlassung Hamburg
Friedrich-Ebert-Damm 111 b
22047 Hamburg
Tel.: (040) 360220470
Fax: (040) 360220471
E-Mail: hamburg@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Hamburg

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Niederlassung Hannover
Oldenburger Allee 18
30659 Hannover
Tel.: (0511) 545237-20
Fax: (0511) 545237-21
E-Mail: hannover@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Hannover

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Niederlassung Kassel
Opernstraße 2
34117 Kassel
Tel.: (0561) 93505-0
Fax: (0561) 93505-40
E-Mail: kassel@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Kassel

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Zweigniederlassung Koblenz
Entenpfuhl 37
56068 Koblenz
Tel.: (0261) 94909920
Fax: (0261) 94909939
E-Mail: koblenz@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Koblenz

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Niederlassung Köln
Siegburger Straße 203
50679 Köln
Tel.: (0221) 50067940
Fax: (0221) 50067949
E-Mail: koeln@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Köln

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Zweigniederlassung Landshut
Siemensstraße 24
84030 Landshut
Tel.: (0871) 40470330
Fax: (0871) 40470359
E-Mail: landshut@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Landshut

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Niederlassung Leipzig
Max-Planck-Straße 11
04105 Leipzig
Tel.: (0341) 1407630
Fax: (0341) 14076311
E-Mail: leipzig@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Leipzig

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Niederlassung Lübeck
An der Untertrave 98
4. Stock
23552 Lübeck
Tel.: (0451) 5057435-0
Fax: (0451) 5057435-29
E-Mail: luebeck@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Lübeck

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Niederlassung Magdeburg
Breiter Weg 232a
39104 Magdeburg
Tel.: (0391) 50380140
Fax: (0391) 503801429
E-Mail: magdeburg@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Magdeburg

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Niederlassung Mannheim
Gottlieb-Daimler-Straße 12
68165 Mannheim
Tel.: (0621) 97607030
Fax: (0621) 976070329
E-Mail: mannheim@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Mannheim

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Niederlassung München
Balanstraße 59
7.Stock
81541 München
Tel.: (089) 5329510
Fax: (089) 53295153
E-Mail: muenchen@kanzlei-voigt.de
Web: Standort München

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Niederlassung Münster
Robert-Bosch-Straße 7-9
48153 Münster
Tel.: (0251) 20818750
Fax: (0251) 20818751
E-Mail: muenster@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Münster

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Niederlassung Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 48a
17033 Neubrandenburg
Tel.: (0395) 37996010
Fax: (0395) 37996019
E-Mail: neubrandenburg@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Neubrandenburg

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Niederlassung Potsdam
Behlertstraße 3a
Haus B2
14467 Potsdam
Tel.: (0331) 98199810
Fax: (0331) 98199849
E-Mail: potsdam@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Potsdam

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Zweigniederlassung Rostock
Kröpeliner Straße 74
18055 Rostock
Tel.: 0381 8771630
Fax: 0381 87716399
E-Mail: rostock@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Rostock

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Zweigniederlassung Saarbrücken
Bühler Straße 20-28
66130 Saarbrücken
Tel.: (0681) 94007460
Fax: (0681) 94007489
E-Mail: saarbruecken@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Saarbrücken

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Niederlassung Stuttgart
Kreuznacher Straße 66
70372 Stuttgart
Tel.: (0711) 8924820
Fax: (0711) 89248229
E-Mail: stuttgart@kanzlei-voigt.de
Web: Standort Stuttgart