Dass die Öffentlichkeit inzwischen sensibilisiert ist und die Rettungskräfte das Phänomen ernst nehmen, musste jetzt ein 35-Jähriger Mann erfahren, der am 24.01.2018 in Alsdorf eine verunglückte Seniorin filmte. Diese wollte die Luisenstraße in Alsdorf mit ihrem Rollator an einer Fußgängerampel bei Grün
überqueren. Dabei wurde sie von einem LKW angefahren und lebensgefährlich verletzt. Ein in der Nähe anwesender Mann fand das Geschehen so interessant, dass er die verunglückte Seniorin mit seinem Handy filmte.
In der Pressemitteilung der Polizei Aachen heißt es dazu, dass Passanten die Rettungskräfte auf den filmenden "Gaffer" aufmerksam gemacht. Polizeibeamte stellten daraufhin das Handy des Mannes sicher und leiteten ein Strafverfahren ein. Die Filmaufnahmen sollen nun im Zuge der Ermittlungen ausgewertet werden."
Im Falle einer Verurteilung drohen dem 35-Jährigen eine Geld- oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Seniorin Schadenersatz und Schmerzensgeld fordert.
ETL Kanzlei Voigt Praxistipp
Wir können an dieser Stelle nur erneut empfehlen, sich bei einem Unfall nicht der Sensationslust hinzugeben und zu Filmen, sondern - falls erforderlich - die Unfallstelle abzusichern und Erste Hilfe zu leisten, bis die Rettungskräfte eintreffen.
Sollten Sie selber in einen Unfall verwickelt oder gar verletzt werden, gehen Sie bei der Abwicklung mit Bedacht vor. Um den Ihnen zustehenden Schadensersatz vollständig zu erhalten, sollten Sie sich nicht dem Schadenmanagement des gegnerischen Versicherers, sondern einem Anwalt anvertrauen.
Bildquelle: Schaulustige - Sei kein Gaffer
© Blickfänger GbR