Nachdem die Verhandlung heute stattgefunden hatte, wurde als Verkündungstermin der 1. März 2018, 15.00 Uhr festgesetzt.
Der u.a. für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Revisionen der beiden zur Tatzeit 24 und 26 Jahre alten Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin verhandelt, mit dem die Angeklagten wegen Mordes unter Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Ferner wurden den Angeklagten die Fahrerlaubnisse entzogen und lebenslange Sperrfristen für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet.
Nachdem die Verhandlung heute stattgefunden hatte, wurde als Verkündungstermin der 1. März 2018, 15.00 Uhr festgesetzt.