Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie werden geblitzt und rechnen mit dem Bußgeldrechner aus, welche Geldstrafe auf Sie zukommen könnte. Wochen später erhalten Sie Ihren Bußgeldbescheid und stellen fest, dass Ihr Bußgeld über den im Bußgeldkatalog genannten Betrag liegt. Geht das? Bussgeldprofi.de bringt Licht ins Dunkel.
Unter Umständen kann es in der Tat vorkommen, dass ein Bußgeld deutlich über den im Bußgeldkatalog genannten Betrag verhängt wird. Zum Beispiel dann, wenn der Betroffene die Geschwindigkeitsüberschreitung „vorsätzlich“ begangen hat. Das Oberlandesgericht Hamm befasste sich mit so einem Fall (Beschluss vom 10.05.2016, 4 RBs 91/16).
Im entschiedenen Fall überschritt der Betroffene die zulässige - durch Schilder ausgewiesene - Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 28 km/h. Die Polizei kontrollierte mittels Laser und stellte so die Geschwindigkeitsüberschreitung fest. Der Betroffene fiel früher bereits mehrfach wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf. Das Amtsgericht verhängte ein Bußgeld in Höhe von 300 €, der Bußgeldkatalog sah dafür „nur“ 100 € vor.
Die Bußgeld-Richter beim Oberlandesgericht hielten das Bußgeld für angemessen. Die Verurteilung wegen „vorsätzlicher“ Geschwindigkeitsüberschreitung sei richtig gewesen. Der Autofahrer kannte die Geschwindigkeitsbeschränkung und verstieß bewusst dagegen. So stellten sie klar: