
Überholt bei durchgezogener Linie und Anhörungsbogen bekommen?
Vielfach ist nicht bekannt, dass eine durchgezogene Linie nicht dasselbe ist wie ein Überholverbot. Gerade dieser Unterschied kann entscheidend sein!
Was bedeutet eine durchgezogenen Linie?
Eine durchgezogene Linie (Zeichen 295 StVO) dient als Trennung von Fahrstreifen oder Fahrbahnhälften. Sie schützt allem den Gegenverkehr und auch das Vertrauen des Vorausfahrenden darauf, nicht überholt zu werden, wenn dies nur durch Überfahren der Linie möglich wäre. Fahrzeuge dürfen sie daher – auch teilweise – nicht überfahren.
Die ist aber kein Überholverbot im Sinne des § 5 StVO. Das Überholen innerhalb der eigenen Fahrbahnseite bleibt daher grundsätzlich erlaubt, solange die Linie nicht überfahren wird und die Verkehrslage es zulässt. Ein Überholverbot entsteht nur durch das entsprechende Verkehrszeichen (Zeichen 276/277 StVO).
Dieser Unterschied ist nicht nur juristisch spannend, sondern kann sich auch unmittelbar auf das Bußgeldverfahren auswirken.
Was ist verboten – und was nicht?
Hier lohnt es sich, genauer hinzuschauen, denn die Lage ist diffiziler, als sie aussieht.
Ist die Fahrbahn so schmal, dass ein Überholen nur durch Überfahren der Linie möglich wäre, besteht ein faktisches Überholverbot, da das Überfahren der Linie verboten ist.
Wer auf die Gegenspur wechselt, verstößt gegen das Überfahrverbot (§ 41 StVO).
Das Überholen innerhalb der eigenen Fahrspur ist jedoch erlaubt, solange ausreichend Abstand bleibt und die Verkehrslage es zulässt.
Kurz gesagt: Die Vorwürfe „Überholverbot missachtet“ und „Fahrstreifenbegrenzung überfahren“ sind identisch.
Welche Sanktionen drohen?
Hier ein Überblick über die geltenden Sanktionen:
| Verstoß | Verwarngeld / Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
| Einfaches Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung | 10 € Verwarngeld | – | – |
| Überfahren beim Überholen | 30 € Verwarngeld | – | – |
| Überfahren mit Gefährdung anderer | ab 35 € Bußgeld | ggf. 1 Punkt | ggf. möglich |
| Überfahren mit Unfallfolge | erhöhtes Bußgeld | ggf. 1 Punkt | ggf. möglich |
In den meisten Fällen bleibt es beim 30-Euro-Verwarngeld – ohne Punkte, ohne Fahrverbot. Kritisch wird es erst, wenn eine Gefährdung anderer im Spiel ist oder ein Unfall passiert ist. Dann können Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot hinzukommen.
Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten – was jetzt?
Bewahren Sie Ruhe. Ein Anhörungsbogen an sich ist weder ein Bußgeldbescheid noch eine Katastrophe.
Er gibt Ihnen die Gelegenheit, sich zu äußern, aber Sie müssen das nicht tun.
Das ist in der Regel auch besser. Denn alles, was Sie im Anhörungsbogen schreiben, kann später im Verfahren gegen Sie verwendet werden.
Anwaltliche Beratung ist daher unverzichtbar. Das gilt besonders dann, wenn der Vorwurf mehr als nur eine Bagatelle betrifft oder gar unzutreffend ist.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Nicht jedes Bußgeld muss einfach hingenommen werden. In diesen Situationen ist ein Einspruch besonders sinnvoll:
- Die Markierung war schlecht erkennbar. Eine Fahrstreifenbegrenzung muss für einen normal aufmerksamen Fahrer eindeutig sichtbar sein. Ist sie verblasst oder mangelhaft, kann ihre Rechtswirkung eingeschränkt sein. Dies ist jedoch im Einzelfall zu beweisen ist und die Gerichte prüfen regelmäßig, ob die Linie für einen durchschnittlichen Fahrer erkennbar war
- Wird Ihnen ein Überholverbot vorgeworfen wird, obwohl Sie nur die Linie überfahren haben, ist der Vorwurf unzutreffend. Bußgeld und die Punktefrage können dann anders zu bewerten sein.
- Die Beweislage ist dünn. Schlechte Bildqualität, fehlende Dokumentation oder Messfehler können ein Verfahren zu Ihren Gunsten beeinflussen.
- Es geht um mehr als 30 Euro. Sobald Punkte, ein Fahrverbot oder eine Gefährdung im Raum stehen, ändern sich die Gewichte.
Fazit
Das Überfahren einer durchgezogenen Linie beim Überholen klingt nach einer eindeutigen Sache – gerade das ist es aber oft nicht.
Die genaue Verkehrssituation, der Zustand der Markierung und die konkrete Einstufung des Vorwurfs können den Unterschied machen. Wer einfach zahlt, ohne hinzuschauen, verschenkt möglicherweise Geld!
Kontaktieren Sie uns! Wir prüfen den Fall und besprechen mit ihnen die weiteren Schritte.
Bildnachweis: Erstellt mit KI
(Veröffentlichungsdatum: 27.05.2026)
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Henning Hamann
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