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16.01
Beantwortet

Geschwindikeitsüberschreitung

Hallo,

bin im Auto meine Stiefvaters geblitzt worden. in einer Baustelle 23km/h zu schnell. Nun wird meine Stiefvater gebeten den Fahrer anzugeben, Stellung zu beziehen. Wie sollen wir uns verhalten?


Hallo,

bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung kann nur der tatsächliche Fahrzeugführer mit einer Geldbuße belangt werden, nicht aber der Halter. Den verantwortlichen Fahrer zu ermitteln ist allein Aufgabe der Behörde. Gelingt das der Behörde nicht innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten beginnend mit der Tat dann tritt Verfolgungsverjährung. In einem Straf-, wie auch in einem Bußgeldverfahren muss man weder sich selbst, noch einen nahen Angehörigen belasten. Ihr Stiefvater kann also unter Verweis auf sein Zeugnisverweigerungsrecht Angaben zum Vorwurf ablehnen. Es bleibt dann weiterhin Aufgabe der Behörde herauszufinden, wer gefahren ist. Sollte das nicht gelingen wird das Verfahren eingestellt.

Der Haken daran ist, dass für den Fall, in dem bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen der verantwortliche Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann, unter Umständen durch die Behörde eine Fahrtenbuchauflage zu Lasten des Fahrzeughalters verhängt werden kann, damit künftig der Verantwortliche einfacher zu ermitteln ist. Die Fahrtenbuchauflage gilt meist für 6, manchmal bis zu 12 Monate. In der Rechtsprechung wird ein schwerwiegender Verkehrsverstoß bereits dann angenommen, wenn die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg droht. Das ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h der Fall. Ob die Behörde tatsächlich ein Fahrtenbuch verhängt kann von hier aus nicht sicher vorhergesagt werden, die Möglichkeit bestünde jedenfalls und sollte daher bei der weiteren Überlegung berücksichtigt werden.

Beste Grüße!